Was sind Rassismus & rechte Gewalt

Definition Rassismus:

Die UN-Antirassismuskonvention definiert rassistische Diskriminierung als „jede auf der vermeintlichen ethnischen Herkunft, „Rasse“, Hautfarbe, Abstammung oder nationalen Ursprungs beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird“.

Definition rechte Gewalt:

Mit rechter Gewalt sind nicht nur neonazistisch motivierte Taten gemeint, sondern der Begriff ist als Sammelbezeichnung zu verstehen. Als rechte Gewalt sind somit auch Gewalttaten gemeint, die aus anderen menschenverachtenden und antiegalitären Motiven heraus verübt werden. Das können Sachbeschädigung, Brandstiftung und körperliche Angriffe sein, aber auch Beleidigungen, Bedrohungen und andere Erfahrungen, die als verletzend erlebt werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Vorfälle online oder analog stattfinden.

Rechte Gewalt richtet sich gegen Menschen, die aufgrund von:

  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Antiziganismus
  • LGBTIQ*-Feindlichkeit
  • ihrer Behinderung
  • ihrer sozialen Benachteiligung
  • ihrer religiösen Zugehörigkeit
  • ihrer politischen Haltung/gesellschaftlichem Engagement
  • ihrer Zugehörigkeit zu nicht-rechten Subkulturen

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